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Psychotherapie

LEBENSKRISEN ÜBERWINDEN

Außergewöhnlichen Lebenssituationen, wie Schicksalsschläge durch Krankheit, Unfall, Trennung, Scheidung, Burnout durch berufliche, familiäre Überforderung, Mobbing, Trauer können krankheitswertige Symptome hervorrufen.

Als kassenzugelassene, tiefenpsychologisch fundiert ausgebildete psychologische Psychotherapeutin helfe ich Ihnen bei der Erarbeitung des Verständnisses für die Ursachen von psychischen Erkrankung und der Entwicklung neuer Bewältigungsstrategien, um wieder gesund zu werden.


Psychotherapeuten & Heil-praktiker für Psychotherapie
in Hanau auf jameda

Tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie betrachtet aktuelle Probleme und Störungen als Ausdruck von Konflikten und Traumatisierungen, die in der frühen Kindheit erlebt und unzureichend verarbeitet wurden.

„Tiefe“ in Tiefenpsychologie verweist sowohl auf die verborgene Tiefe des Unbewussten (unbewusste oder unverstandene Wünsche, Motive und Konflikte) als auch auf die „Tiefe der Zeit“, also die fortdauernden Einflüsse aus Kindheit und Jugend.

TiefenpsychologInnen gehen davon aus, dass viele seelische Phänomene unbewusst ablaufen und dass diese nicht bewussten Vorgänge von großer Bedeutung für die körperliche und seelische Gesundheit bzw. Krankheit sind.

In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wird von einem oder mehreren begrenzten aktuellen Konflikten ausgegangen. Die hierbei erlebten Gefühle werden aufgearbeitet und werden in Bezug zu wichtigen frühen Erlebnissen und Beziehungsmustern gestellt. Durch das damit verbundene Wiedererleben von alten und oft verdrängten Gefühlen wird eine neue und bewußte Auseinandersetzung mit diesen Erfahrungen möglich gemacht. Dadurch verändert sich der Umgang mit den aktuellen Problemen in günstiger Weise.

Die Tiefenpsychologie ist eine kassenzugelassene Therapieform. Informieren Sie sich gerne zu anderen Therapieformen, damit Sie den Unterschied kennen und entscheiden können, welcher Therapieansatz zu Ihnen passt. Lesen Sie dazu: Aufklärungsblatt von der KV Hessen.

LEISTUNGEN

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzelbehandlung)
  • Psychologische Beratung in schwierigen Lebenssituationen
  • Paartherapie
  • Anwendung und Auswertung psychologischer Testverfahren zur Krankheitsdiagnostik
  • Ambulante Rehanachsorge, Programme der Deutschen Rentenversicherung:
    Psy-RENA, LiVi-RENA, DE-RENA

SCHWEIGEPFLICHT

Mit meiner Approbation als psychologische Psychotherapeutin bin ich ÄrztInnen gleichgestellt. Ich unterliege in der Regel in allem, was mir anvertraut wird, der Schweigepflicht. Nur der/die PatientIn selbst kann mich schriftlich von meiner Schweigepflicht entbinden.

KRANKHEITSBILDER

Affektive Störungen

Depression, Manie, bipolare Störung (manisch-depressive Erkrankung)

BELASTUNGSREAKTIONEN UND
ANPASSUNGSSTÖRUNGEN

z.B. nach Scheidung, Unfall, Tod einer nahestehenden Person

SOMATOFORME UND PSYCHOSOMATISCHE STÖRUNGEN

körperliche Beschwerden, ohne dass eine organische Ursache vorliegt, z.B. Schwindel, Bluthochdruck, Herzschmerzen, Kreislaufprobleme

PSYCHISCH BEDINGTE
SCHLAFSTÖRUNGEN

ohne organische Ursache

KONVERSIONSSTÖRUNGEN /
DISSOZIATIVE STÖRUNGEN

teilweiser oder völliger Verlust der normalen Integration der Erinnerung an die Vergangenheit, des Bewusstseins der eigenen Identität, der Wahrnehmung von Empfindungen und der Kontrolle von Körperbewegungen (Defekt der mentalen Integration)

BURNOUT- SYNDROM

häufige Symptome sind u.a. das Streben nach Perfektion bei Nichtbeachtung eigener Bedürfnisse, mangelnde Fähigkeit zur Abgrenzung und Distanzierung, Konzentrationsschwäche, Schlafstörungen, Drehschwindel, Angstzustände, Depressionen, Erschöpfung

PERSÖNLICHKEITSSTÖRUNGEN

z.B. abhängige Persönlichkeitsstörung, Borderline Persönlichkeitsstörung, narzisstische Persönlichkeitsstörung

ANGSTSTÖRUNGEN

generalisierte Angststörung, Panikstörung, soziale Phobie

KOSTENÜBERNAHME

Privat Versicherte
Als psychologische Psychotherapeutin bin ich einem Facharzt/einer Fachärztin gleichgestellt. Aus diesem Grund erstatten die privaten Versicherungen – sofern von Ihnen mitversichert – die Kosten für eine Psychotherapie.

Es kann sein, dass in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bestimmte Einschränkungen vereinbart sind. Von diesen Regelungen hängt ab, ob und wie eine Psychotherapie beantragt werden muss. Die Kosten für bis zu fünf Vorgespräche (probatorische Sitzungen) werden in der Regel übernommen. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Psychotherapie über die Antragsmodalitäten bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Die Therapiestunden werden Ihnen als Patient direkt in Rechnung gestellt. Sie reichen diese dann bei Ihrem Versicherer ein.

Bei beihilfeberechtigten Patienten ist es erforderlich, eine Kostenübernahme gesondert zu beantragen. Nach den fünf probatorischen Sitzungen muss für weitere Therapiesitzungen ein inhaltlich begründeter Antrag (Gutachten) erstellt werden.

Gesetzlich Versicherte
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.

Eigene Rechnung
Selbstverständlich können Sie die Kosten auch selbst tragen, wenn Sie Ihren Versicherungsträger nicht in Anspruch nehmen möchten oder können. In diesem Fall sind Sie vollkommen frei von sonst unumgänglichen Diagnosen und Überweisungen.

WILLKOMMEN IN MEINER PRAXIS

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